Wer sind wir? |
Auf dieser Seite möchten wir Ihnen unsere Vereinsstruktur und unseren Sport näherbringen! |
---|
Weitere Informationen links in der Navigation! | ||
---|---|---|
Sportschießen |
||
Sportschießen oder auch Schießsport ist international der sportliche Umgang mit Schusswaffen oder Bogenwaffen (Armbrust, Bogen). Sportliches Schießen bedeutet Schießen nach bestimmten Regeln, die Waffe wird dabei – entgegen ihrem militärischen oder jagdlichen Ursprung – als Sportgerät verwendet, ähnlich wie der Speer beim Speerwerfen oder der Degen beim Fechten. Schießsport wird auch als Präzisions- und als Konzentrationssport bezeichnet. Insbesondere die Erlaubnis zur Wiedergründung des Deutschen Schützenbundes 1951, der bereits 1861 in Gotha gegründet worden war, sorgte in Deutschland für einen erneuten Aufschwung im Schießsport. In der Folge wurden ab Mitte der 50er-Jahre auf Kreis-, Bezirks- und Landesebenen die Strukturen für eine moderne Sportorganisation geschaffen. In den Sportstatistiken liegen die Verbände der Sportschützen mit ihren Mitgliederzahlen seit Jahren regelmäßig auf dem dritten oder vierten Platz, sowohl auf Bundesebene, wie auf Landesebenen und Kreisebenen, hinter den Turnern, dem Fußball und der Leichtathletik. In der öffentlichen Aufmerksamkeit bei Presse, Funk und Fernsehen kommt das jedoch nicht zum Tragen. Da wird das Sportschießen eher als „Randsportart“ betrachtet, da es prinzipbedingt weniger medienwirksam ist (Ausnahme: Biathlon). In Deutschland wird der Schießsport streng abgegrenzt vom Verteidigungsschießen und dem militärischen Schießen. In anderen Ländern, z. B. in den USA und der Schweiz, sieht das historisch bedingt anders aus. Das Mindestalter für die Ausübung des Schießsports mit Luftdruckwaffen ist 12 Jahre (mit Ausnahmegenehmigung 10 Jahre). Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 16 Jahre alt sind, ist auch das Schießen mit kleinkalibrigen Schusswaffen unter Obhut verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen (Inhaber einer Jugendbasislizenz / Vereinsübungsleiter) erlaubt. Unter bestimmten Auflagen bezüglich der physischen und psychischen Entwicklung der Jugendlichen können Ausnahmen von den Altersgrenzen beantragt werden. In allen Fällen ist eine Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten erforderlich. Das deutsche Waffenrecht, welches durch das „Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts“ (WaffRNezRegG) zum 1. April 2003 grundlegend geändert wurde, regelt ebenfalls die besondere Qualifizierung der Aufsichtspersonen für das Training mit Jugendlichen. Die offiziellen Wettkämpfe in den verschiedenen Schießdisziplinen werden in der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes geregelt, die dem Olympischen Reglement folgt. Teilnehmen an Wettkämpfen auf Kreis-, Bezirks(Gau)-, Landes- und Bundesebene darf nur, wer die entsprechende Waffendisziplin in einer Vereinsmeisterschaft absolviert hat. Jeder Schütze muss also (mindestens) einem Schützenverein angehören und dort in einer Vereinsmeisterschaft die Waffendisziplin schießen, in der er an höherwertigen Wettkämpfen teilnehmen will. Für die Teilnahme an höherwertigen Wettkämpfen ist zum Teil das Erfüllen bestimmter Limit-Ergebnisse erforderlich. |
||